1.
Lieferung
Alle
Lieferungen der psm-parts AG unterliegen
vollumfänglich diesen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche
Vereinbarung abgeändert oder ergänzt worden sind.
2.
Preise
Alle
Preise sind in CHF angegeben, enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer und
gelten ab Hägendorf, ohne Verpackung, Versandkosten und Versicherung.
Sollten
sich im Laufe der Auftragsabwicklung Änderungen durch Preisaufschläge,
zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen
ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
3.
Zahlung
Sofern
nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, erfolgt
die Lieferung nur gegen Vorauskasse.
Bei
Überschreitung der Zahlungsfristen berechnen wir, vorbehaltlich der
Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über
dem jeweils gültigen Diskontsatz der Baloise Bank SoBa.
4.
Lieferfrist
Wir
werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig bestimmten
Liefertermine einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche
Gewährleistung übernehmen. Dies gilt vor allem für Fälle von höherer Gewalt und
für Streiks.
Bei
Lieferverzug hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zu
setzen und gleichzeitig seinen Rückzug der Bestellung für den Fall der
Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist anzukündigen.
5.
Lieferung
Die
Lieferung gilt als erfüllt, sobald die Ware unser Haus verlässt. Reklamationen
können nur bis 8 Tage nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
Versand-
und Transportgefahren gehen in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn
Fracht- oder Porto-freie Lieferung der Ware vereinbart wurde.
Im
Falle eines Transportschadens muss durch den Empfänger der Ware unverzüglich
beim Transportunternehmen eine Tatbestandsaufnahme veranlasst werden.
Schadenersatzansprüche sind sofort beim Transportunternehmen geltend zu machen.
6.
Transportkosten
Für
alle Sendungen verrechnen wir Porto- und Verpackungs-Spesen, soweit nicht
schriftlich andere Abmachungen vereinbart wurden.
7.
Garantie und Haftung
Unsere
Garantie erstreckt sich vom Tage der Auslieferung an auf alle innerhalb der
Garantiefrist des Herstellers auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar
ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben.
Bei
Garantieaustausch werden Ersatzteile nach Eintreffen der auszutauschenden Teile
versandt. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatz-Gerät oder -Fahrzeug.
Unsere
Garantie beschränkt sich auf den Ersatz oder die Reparatur des mangelhaften
Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturwertes für nicht ersetzte Teile.
Jede
weitergehende Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der De-
und Montage, sowie für irgendwelchen Schaden, der unmittelbar oder mittelbar
durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel
entsteht, wird abgelehnt.
Jegliche
Haftung wird von uns insbesondere bei nicht fachmännischer Montage oder
unsachgemässer Verwendung der von uns gelieferten Teile entgegen der üblichen
Sorgfalt, den technischen Normen oder dem Verstoss gegen das
Strassenverkehrsgesetz abgelehnt.
Wir lehnen zudem jeden Schadenersatzanspruch des Kunden aus der Verletzung seines Lebens, seines Körpers und seiner Gesundheit ausserhalb den Ansprüchen gemäss dem Produkthaftpflichtgesetz ab.
Teile ohne entsprechendes Gutachten dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden. Für eine allfällig nötige Eintragung der von uns gelieferten Teile in die Fahrzeug-Papiere ist der Käufer selbst verantwortlich.
8.
Gerichtsstand und Rechtsordnung
Für
allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Der Käufer anerkennt Olten als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus
diesem Vertrag. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Käufer nicht.
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig
sein oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile
des Vertrages sollen in diesem Falle so ausgelegt werden, dass der Sinn des
Vertrages erhalten bleibt.